Zunächst ist Grundvoraussetzung für eine funktionierende Kommunikation und Interaktion zwischen dem Verteidiger und den weiteren agierenden Personen - Richter und Staatsanwalt - in einer Hauptverhandlung umfassendes Wissen und Informationen den gesamten Akt betreffend. Nur bei völliger Kenntnis des Aktes ist es dem Verteidiger auch möglich, die "richtigen" Fragen an den Angeklagten, die Zeugen oder den Sachverständigen zu stellen.