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Britisches "pull-out": Splendid Isolation?

Europastrafrecht aktuellFritz ZederJSt 2012, 236 Heft 6 v. 10.1.2013

Wie auch schon in Massenmedien berichtet und debattiert, räumt das Primärrecht der EU dem Vereinigten Königreich (UK) das Recht ein, eine Erklärung abzugeben, wodurch das UK ab 1.12.2014 an sämtliche Rechtsakte der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, die vor dem Vertrag von Lissabon erlassen wurden, nicht mehr gebunden ist. In diesem Beitrag sollen die Vorgeschichte, die Voraussetzungen und die (rechtlichen wie faktischen) Implikationen dieses "pull-out" erläutert werden.

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