Es ist wieder soweit! Nur drei Jahre nach der letzten Novelle ändert sich das Korruptionsstrafrecht wieder (vgl den historischen Kurzrückblick in JSt 2/2011, 62 f). Nach einer Entschärfung im Jahre 2009 sollen - wohl als Reaktion auf die medienträchtigen Verfahren gegen Politiker wegen Korruptionsverdacht - erneut strengere Regelungen eingeführt werden.