Das österreichische Korruptionsstrafrecht ist in den letzten Jahren einem stetigen Wandel unterworfen, dabei blieb auch der privatwirtschaftliche Bereich nicht unberührt: Durch das Strafrechtsänderungsgesetz 20081) wurden - um internationalen Vorgaben gerecht zu werden - mit den §§ 168c-e StGB erstmals Straftatbestände eingeführt, die explizit die Pönalisierung von Bestechungs- und Bestechlichkeitshandlungen im privaten Sektor zur Aufgabe haben. Das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 20092) brachte eine Verschärfung mit sich, unabhängig von einer allfälligen Geringfügigkeit des Vorteils hat jede Geschenkannahme eines Bediensteten oder Beauftragten strafrechtliche Folgen. Vor wenigen Wochen wurde das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 20123) im Nationalrat beschlossen, ab dem 1. Jänner 2013 treten die §§ 168c-e StGB außer Kraft, korruptive Handlungen in der Privatwirtschaft werden durch § 309 StGB unter Strafe gestellt. Mit dem folgenden Beitrag soll ein erster Überblick über den § 309 StGB geliefert werden.