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Wiedereinsetzung bei Krankheit des Verteidigers

Newsletter Juli 2012(Be-) Merkenswerte JudikaturJSt 2012, 6 Heft 3 v. 1.5.2012

11 Os 171/11y (11 Os 17/12b); 19.01.2012

Soweit hier relevant ist der gegenständlichen Entscheidung zu entnehmen:

"Mit dem auch Teilfreisprüche enthaltenden Urteil vom 5. Dezember 2011 wurden die Angeklagten Martin E***** und Inga E***** jeweils des Verbrechens des grenzüberschreitenden Prostitutionshandels nach §§ 15, 217 Abs 1 erster Fall StGB schuldig erkannt. Nach Verkündung des Urteils nahmen sich die Angeklagten jeweils drei Tage Bedenkzeit (ON 640a S 5). Die dreitägige Frist zur Anmeldung von Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung endete somit - infolge des gesetzlichen Feiertags am 8. Dezember 2011 - am 9. Dezember 2011 (§ 84 Abs 2 Z 5 StPO).

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