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Die Umsetzung des Haftentlastungspakets durch die Praxis - Eine erste Analyse

Wissenschaftliche AbhandlungenAlois Birklbauer, Helmut HirtenlehnerJSt 2009, 145 Heft 5 v. 1.9.2009

I. Einleitung

Nach vermehrter Kritik an der Regelung der bedingten Entlassung knapp nach der Jahrtausendwende wegen der zurückhaltenden Anwendung dieses Rechtsinstituts durch die Praxis, ent-schloss sich der Gesetzgeber zur Reform durch das StrÄG 200811BGBl I 2007/109.. Dabei sollte die Entlastung der prekären Belagssituation in den Justizanstalten zwar ein "erwünschter, aber nicht selbstmotivierender Nebeneffekt der Reform"22EBRV (Nr 302 BlgNR XXIII. GP ) 1. sein. Letztlich stand im Vordergrund die Devise "Mehr Sicherheit durch bessere Resozialisierung" der Gefangenen33Maßgeblich mitgestaltet wurde die Reform durch die "Kriminalpolitische Initiative", siehe dazu Grafl/Gratz/Höpfel/Hovorka/Pilgram/Schroll/Soyer, Kriminalpolitische Initiative: Mehr Sicherheit durch weniger Haft!, JRP 2004, 61 ff; dies, KriminalpolitischeInitiative: Mehr Sicherheit durch weniger Haft! - Follow up, juridi-kum 2005, 66 ff..

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