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Keine Änderung der rechtlichen Subsumtion, sondern nur des Strafrahmens bei Tatbegehung unter Suchtmittelgewöhnung. Heranziehen einer Verurteilung wegen § 28 Abs 3 aF SMG als qualifikationsbegründende Vorverurteilung für § 28a Abs 2 Z 1 SMG

Rechtsprechungkurz gefasstEinhard SteiningerJSt 2008/32JSt 2008, 168 Heft 5 v. 1.9.2008

§ 1 StGB

§§ 27 Abs 5, 28a Abs 2, 3 und 4 SMG

Im Fall der Privilegierung nach § 28a Abs 3 iVm § 27 Abs 5 SMG (§ 28 Abs 3 zweiter Satz SMG aF) reduziert § 28a Abs 3 SMG nur den Strafsatz, wogegen sich § 28 Abs 3 zweiter Satz SMG aF auf die Subsumtion auswirkt, derart nämlich, dass die qualifizierende strafbare Handlung nach § 28 Abs 3 erster Fall SMG aF nicht anzunehmen ist.

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