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Teilweise Beantwortung von Fragen

Rechtsprechungkurz gefasstEinhard SteiningerJSt 2008/31JSt 2008, 168 Heft 5 v. 1.9.2008

§§ 321, 330 Abs 2, 345 Abs 1 Z 8 StPO

Das Fehlen eines Hinweises auf die Möglichkeit, Fragen nur teilweise zu beantworten (§ 330 Abs 2), steht nicht unter Nichtigkeitssanktion.

OGH 31. Jänner 2008, 12Os155/07x; LG St. Pölten 20 Hv 71/07s

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