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Grundsätzliches Erfordernis eines Beschlusses auf Strafaufschub (§ 39 SMG) vor einem Beschluss auf nachträglich bedingte Strafnachsicht (§ 40 SMG)

Rechtsprechungkurz gefasstEinhard SteiningerJSt 2008/13JSt 2008, 61 Heft 2 v. 1.3.2008

§§ 39 Abs 1; 40 Abs 1 SMG

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