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Wiedereinsetzung bei in Auftrag gegebener, aber versäumter Postaufgabe

Rechtsprechungkurz gefasstEinhard SteiningerJSt 2008/3JSt 2008, 21 Heft 1 v. 1.1.2008

§ 364 StPO

Der Rechtsanwalt darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass der einem Kanzleiangestellten (oder einem bereits geprüften Rechtsanwaltsanwärter) für einen bestimmten Tag angeordnete, bloß manipulative Vorgang der Postaufgabe eines Schriftstückes tatsächlich erfolgt. Einer weiteren Kontrolle bedarf es nicht.

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