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Gewahrsam bei Inverkehrsetzen von Suchtgift

Rechtsprechungkurz gefasstEinhard SteiningerJSt 2008/2JSt 2008, 21 Heft 1 v. 1.1.2008

§ 28 Abs 2 SMG

Der Gewahrsamsbegriff im Zusammenhang mit einem Inverkehrsetzen iSd § 28 Abs 2 vierter Fall SMG ist in gleicher Weise auszulegen wie jener bei den Vermögensdelikten; ein deliktsbezogen unterschiedlicher Bedeutungsinhalt im Hinblick auf das (zumeist ungeschriebene) Tatbildmerkmal "Gewahrsam" besteht nicht.

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