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Berücksichtigung einer Disziplinarstrafebei der Strafzumessung

Rechtsprechungkurz gefasstEinhard SteiningerJSt 2006/46JSt 2006, 167 Heft 5 v. 1.9.2006

§ 32 Abs 2 Satz 1 StGB

Der Umstand, dass der Angeklagte wegen der Tat auch im Disziplinarwege ernstliche Nachteile zu besorgen hat, ist bei der Strafbemessung zu berücksichtigen.

OGH 19. Februar 2006, 15 Os 113/05i; LGSt Wien 30. Juni 2005, 121 Hv 44/05k-15

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