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Nachforschungen eines Betriebsprüfers sind keine Verfolgungshandlungen Keine strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige bei fehlender unmittelbarer Vorlage der Ausgangsrechnungen

Rechtsprechungkurz gefasstEinhard SteiningerJSt 2006/45JSt 2006, 167 Heft 5 v. 1.9.2006

§ 14 Abs 3 FinStrG, § 29 Abs 2 FinStrG

Nachforschungen eines Betriebsprüfers aus Anlass einer Betriebsprüfung sind noch keine Verfolgungshandlungen im Sinne des § 14 Abs 3 FinStrG.

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