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Urkundenqualität von Sozialversicherungskarten

RechtsprechungkurzgefasstAlois Birklbauer, Einhard SteiningerJSt 2005/35JSt 2005, 134 Heft 4 v. 1.7.2005

§ 74 Abs 1 Z 7 StGB

Die vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ausgestellten und von den Versicherungsträgern an die Versicherten ausgegebenen (Sozial-)Versicherungskarten sind nicht als Urkunden iSd § 74 Abs 1 Z 7 StGB zu beurteilen.

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