I. Einleitung
Die Strafprozessnovelle 1999, mit der die Diversion in das Erwachsenenstrafrecht eingeführt wurde, wird zu Recht häufig als die größte Strafrechtsreform seit 1975 bezeichnet. Immerhin übersteigen in Österreich die diversionellen Erledigungen sogar knapp die rechtskräftigen Verurteilungen: So wurden im Jahr 2003 51.926 Diversionsangebote gestellt, von denen 9.569 erfolglos blieben, was 42.357 diversionelle Erledigungen ergibt.1 Dieser Zahl stehen "nur" 41.749 rechtskräftige Verurteilungen im Jahr 2003 gegenüber.2