§§ 86 Abs 2, 96a StVG
Frequenz der Telefonkontakte
Die Anstaltsleitung genehmigte dem Strafgefangenen alle 14 Tage einen Telefonkontakt mit seiner Familie. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Beschwerde des Strafgefangenen mit dem Antrag, ihm wöchentlich einmal ein Telefonat zu genehmigen. Der Beschwerde wurde nicht Folge gegeben.