vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§§ 126, 144 StVG

RechtsprechungStrafvollzugUdo JesionekJSt-StVG 2005/16JSt-StVG 2005, 97 Heft 3 v. 1.5.2005

§§ 126, 144 StVG

Aus der Formulierung des § 126 Abs 2 StVG kann ein subjektives Recht auf eine bestimmte vom Insassen bezeichnete Vollzugslockerung (hier ein Ansuchen auf Sozialtraining, das mit der Begründung abgelehnt wurde, dass dies auf Grund der derzeitigen Personalsituation nicht möglich sei) nicht abgeleitet werden (Drexler, StVG § 126, Rz 1).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!