§ 32 Abs 3 StGB; § 28 Abs 2 und Abs 6 SMG; §1 SGMV; § 281 Abs 1 Z11 StPO
Dem Umstand, wonach es sich bei Kokain um eines der gefährlichsten Suchtgifte handelt, kommt keine zusätzliche erschwerende Bedeutung zu. Da der Gesetzgeber mit § 1 Suchtgift-Grenzmengenverordnung iVm § 28 Abs 6 SMG das dem Kokain beigemessene Gefährdungspotenzial bereits in der