§ 40 StVG
Es besteht kein subjektiv öffentliches Recht eines Strafgefangenen, die Unterbringung eines anderen Strafgefangenen in seinem Haftraum von der Zustimmung abhängig zu machen.
OLG Graz 5.12.2003, Vk 115/03
§ 40 StVG
Es besteht kein subjektiv öffentliches Recht eines Strafgefangenen, die Unterbringung eines anderen Strafgefangenen in seinem Haftraum von der Zustimmung abhängig zu machen.
OLG Graz 5.12.2003, Vk 115/03