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Psychiatrische Begutachtung nur bei Vorliegen objektiver Momente, die die Zurechnungsfähigkeit in Frage stellen, zuveranlassen

Rechtsprechungkurz gefasstAlois Birklbauer, Lydia Mayer, Claudia Promberger, Lyane SautnerJSt 2004/29JSt 2004, 95 Heft 3 v. 1.5.2004

§§ 11, 206 Abs 1 StGB, §§ 281 Abs 1 Z 4 und 9 lit a, 285a Z 2; 285d Abs 1 Z 1 und 2; 285i; 390a StPO

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