§ 20 Abs 2, 24 Abs 3 Z1, 39 Abs 1 u 2 StVG
Gewährung eines Bademantels als Vergünstigung.
Sachverhalt
Ein Strafgefangener ersuchte um Ausfolgung eines Bademantels unter Berufung auf seine ethnische und religiöse Einstellung, weil es nach dem Duschvorgang zu "Begegnungen" mit weiblichen Strafbediensteten kommt. Gegen die Abweisung dieses Antrags erhob der Strafgefangene Beschwerde.