§ 147 StVG
Die Ablehnung des Antrags auf Gewährung eines Ausganges zum Zweck des Besuches von Angehörigen, zu denen jeglicher Kontakt fehlt und deren Aufenthalt dem Strafgefangenen auch nicht bekannt ist, wurde zu Recht abgewiesen.
OLG Linz 7.2.2003 Vk 3/03