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Formfehler bei Entscheidung über Verfolgungsvorbehalt der Staatsanwaltschaft

Rechtsprechungkurz gefasstSilvia Herbe, Claudia PrombergerJSt 2004/13JSt 2004, 62 Heft 2 v. 1.3.2004

§ 263 Abs2 StPO; § 281 Abs 1 Z 7 StPO.

Die verfehlte (Beschluss-) Form eines gar wohl ausgesprochenen Vorbehaltes verletzt das Gesetz, ohne die solcherart getroffene Entscheidung jedoch - mit dem ordentlichen Rechtsmittel einer Nichtigkeitsbeschwerde - anfechtbar zu machen.

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