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§§ 126, 144, 145 StVG

RechtsprechungStrafvollzugUdo Jesionek, Albert HolzbauerJSt-StVG 2003/42JSt-StVG 2003, 170 Heft 5 v. 1.9.2003

Durch Entscheidung des Anstaltsleiters wurde die Strafgefangene in den Entlassungsvollzug überstellt und gleichzeitig ihre Verlegung von der vorherigen Abteilung in andere Bereiche der Justizanstalt verfügt, weil die Strafgefangene trotz Bemühungen ihrerseits wie auch der Anstalt keine dauerhafte Arbeit außerhalb der Justizanstalt finden konnte.

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