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§§ 33, 107 Abs 1 Z 5, 108, 109 StVG

RechtsprechungStrafvollzugUdo Jesionek, Albert HolzbauerJSt-StVG 2003/39JSt-StVG 2003, 169 Heft 5 v. 1.9.2003

Die Verhängung einer Geldbuße in der Höhe von 25 Euro wegen einer Ordnungswidrigkeit,

Seite 169


die durch den unrechtmäßigen Besitz eines Mobiltelefons begangen wurde, ist weder gesetzwidrig noch unangemessen.

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