vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§§ 44 Abs 1, 45, 54 Abs 3 StVG

RechtsprechungStrafvollzugUdo Jesionek, Albert HolzbauerJSt-StVG 2003/34JSt-StVG 2003, 168 Heft 5 v. 1.9.2003

Das Strafvollzugsgesetz gründet in § 44 Abs 1 eine Pflicht für jeden arbeitsfähigen Strafgefangenen, eine Arbeit zu leisten. Dieser Arbeitspflicht des Strafgefangenen steht kein ausdrückliches "Recht auf Arbeit" gegenüber; doch ist die Vollzugsverwaltung gem § 45 StVG verpflichtet, Vorsorge dafür zu treffen, dass jeder Strafgefangene nützliche Arbeit verrichten kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!