Abstract: „Heiß umfehdet, wild umstritten“ – die Innsbrucker Nächtigungsverbotsverordnung bietet seit ihrem Inkrafttreten in mehrerlei Hinsicht rechtliche und gesellschaftspolitische Spannungsverhältnisse. Der folgende Beitrag widmet sich insbesondere ersterem Problemfeld. Dabei lässt die Entscheidung des VfGH vom 23. September 2019, E 3480/2019 prima vista vermuten, dass die Verordnung keine (erwähnenswerten) rechtlichen Problemstellungen aufweist. Dass dem nicht so ist, sollen die nachstehenden Ausführungen aufzeigen.