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Internet und Kommunikationsfreiheiten im Licht der EMRK

AbhandlungenKatharina PabelJRP 2020, 101 Heft 2 v. 15.6.2020

Abstract: Die verschiedenen Formen der Internet-Kommunikation werden von den Grundrechten auf Meinungsfreiheit und auf Korrespondenz geschützt. Das Internet bietet außerdem neue Möglichkeiten der Inanspruchnahme der Informationsfreiheit. Die besonderen Gefährdungen anderer Schutzgüter, die durch die Kommunikation im Internet auftreten, können im Rahmen der geltenden Grundrechte bewältigt werden. Dazu zählt etwa der Persönlichkeitsschutz oder das Vorgehen gegen Desinformationen. Ein neues Grundrecht, etwa eine „Internetfreiheit“, ist für den untersuchten Bereich nicht notwendig.

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