Abstract: Seit zehn Jahren beschränken sich gesetzgeberische Maßnahmen im Bereich des Familienrechts in Reaktionen auf Entscheidungen des VfGH und des EGMR. Dadurch ist es zu einem Reformstau gekommen. Der Beitrag widmet sich daher eingangs den zwingend erforderlichen Maßnahmen in Bezug auf die Öffnung der Ehe und der Eingetragenen Partnerschaft für Personen des gleichen und Personen verschiedenen Geschlechts. Die wichtigsten Punkte dabei betreffen die bis heute ungeregelten Fragen des Wechsels zwischen Eingetragener Partnerschaft und Ehe sowie der Abstammung eines Kindes vom eingetragenen Partner der Mutter. Zudem werden Reformansätze vorgestellt, deren Ziel es ist, das Eherecht in gemäßigter Weise an die modernen Lebensrealitäten anzupassen. Dabei wird auch die Sinnhaftigkeit einer neuen, modernen Partnerinstitution in Form einer „Ehe light“ diskutiert. Ein weiterer Schwerpunkt im Rahmen der Ausführungen de lege ferenda liegt auf der Frage, inwieweit das Verschuldensprinzip im Scheidungsrecht noch zeitgemäß ist. Ein Rechtsvergleich mit Deutschland dient dabei als Nagelprobe für die hier vertretenen Ansätze.