„Recht und Politik stehen in einer vielschichtigen und nicht leicht zu deutenden Beziehung. So wie sich für die Gesetzgebung der Einfluß von Moral und Interesse nachweisen läßt, so läßt sich für die Vollziehung zeigen, daß die regelanwendende Interpretationsleistung mit rechtsfortbildenden Konstruktionsleistungen unauflöslich verwoben ist. Diesem Problem kommt man durch die wissenschaftliche Bestimmung und Analyse des Zusammenhangs von Recht und Politik auf die Spur. Das Journal für Rechtspolitik widmet sich dieser Aufgabe.“ Mit diesen Worten beginnt das Geleitwort zum ersten Heft des JRP im Jahr 1993. Man muss keine wissenschaftliche Sprachanalyse machen, um vermuten zu dürfen, dass der Mitherausgeber und erste Redakteur des JRP, Alfred J. Noll, der von ihm begründeten Zeitschrift das Programm vorgegeben hat. In den für eine neue Zeitschrift im Allgemeinen und erst recht für eine, in der facheinschlägigen Medienlandschaft neuartigen „rechtspolitische“ rechtswissenschaftliche Zeitschrift im Land der Reinen Rechtslehre nicht einfachen Anfangsjahren hat Alfred J. Noll mit der ihm eigenen Energie und ganzem Einsatz das JRP großgezogen. Als es halbwegs gehfähig war hat er mit Ende 1995 die Zeitschrift dann, wie es der Herausgeberbrief zu Heft 1/1995 sagt, in die Hände von „zwei jungen Nachwuchswissenschaftern“ gelegt. Wir sind es damals gewesen und wir sind auch heute noch Alfred J. Noll sehr dankbar dafür, wie einfach und fördernd in seiner Erwartungshaltung, aber auch fordernd er uns sein Baby anvertraut hat, während er wissenschaftlich zu weiteren Ufern aufgebrochen ist. Als Herausgeber blieb er dem JRP stets und, wie könnte es bei ihm anders sein, mit dem entsprechend kritischen Blick, aber wo immer nötig auch mit Rat und Tat verbunden.