Abstract: Der Beitrag beleuchtet die Frage, ob der Staat und seine Organe lügen dürfen, aus verfassungs- und staatsrechtlicher Sicht. Die Sachverhalte, in denen Staaten lügen bzw gelogen haben, sind sehr verschieden. Es gibt einzelne gesetzliche Regelungen, die dem Staat erlauben zu lügen und solche, die es ihm verbieten. In dem Beitrag wird argumentiert, dass sich aus verfassungs- und staatsrechtlichen Implikationen ein an den Staat gerichtetes Rechtsprinzip herleiten lässt, nicht lügen zu dürfen. Als Optimierungsgebot wirkt dieses Rechtsprinzip auf das gesamte staatliche Handeln. Nur in Ausnahmefällen kann eine Lüge zulässig sein.