In seiner Replik1 thematisiert Fritz Zeder meinen Beitrag zur Gesetzesvorlage des US-Repräsentantenhauses (H.R.6067) zu einem „Rodchenkov“-Anti-Doping-Gesetz2. Während die „Grundrichtung“ des besagten Beitrags als „uneingeschränkt unterstützenswert“ eingestuft wird, die „keineswegs in Frage gestellt werden“ solle3, meldet sich Zeder jedoch zum Wort, einerseits um klarzustellen, dass Eigendoping in Österreich „keineswegs“ strafbar sei, andererseits um zur vermeintlichen Allgemeingültigkeit des Dopingbegriffs und den ebenso als gegeben angenommenen „präzisen völkerrechtlichen Vorgaben“ Stellung zu beziehen. Auf Zeders Replik folgt hiermit eine knappe Duplik.