Abstract: In welchem Umfang die österreichische Rechtsordnung die Präimplantationsdiagnose (PID) an extrakorporalen Embryonen verbietet – und ob sie dies überhaupt tut – ist zwanzig Jahre nach Inkrafttreten des FMedG unklarer denn je. Der Beitrag untersucht einerseits Existenz und Reichweite eines Verbots der PID de lege lata, andererseits die Vereinbarkeit eines derartigen Verbots mit höherrangigen Rechtsnormen des Verfassungs-, Völker- und Unionsrechts.