Abstract: Die Rede von „vergabefremden“ Kriterien oder „Sekundärzwecken“ der Vergabe stößt in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung in aller Regel auf Skepsis und Mahnungen zur Vorsicht. Denn einer verstärkten Ausrichtung des Vergaberechts an „außerökonomischen“ politischen Zielsetzungen wird das Potential zugemessen, die Funktionalität des Vergabewettbewerbs zu beeinträchtigen und damit dem vergaberechtlichen Ordnungsanliegen insgesamt zuwider zu laufen. Nichts desto trotz ist das Vergaberecht seit jeher und bis heute in einem signifikanten Ausmaß durch Ansätze einer politischen Instrumentalisierung geprägt. Bemerkenswerter Weise wird aktuell vor allem auf europäischer Ebene der Ruf nach einer ganzheitlichen, strategischen Beschaffungspolitik der Mitgliedstaaten, die bei der Auftragsvergabe auch politische Ziele und insoweit Interessen abseits der Sicherung der betriebswirtschaftlichen Effizienz der Beschaffung in den Blick nimmt, immer lauter. Der Beitrag will die Kernbedingungen der Nutzung des Vergabewettbewerbs als Instrument aufzeigen und Grenzen seiner Leistungsfähigkeit ausloten.