Abstract: Im Ausgang von den jüngsten Gerichtsentscheidungen (des EGMR und des Landgerichts Frankfurt) im Fall „Daschner“ bzw „Gäfgen“ setzt sich die Untersuchung zunächst kritisch mit Ansätzen einer Relativierung des Folterverbots in der deutschen staatsrechtlichen Debatte auseinander. Besonderes Augenmerk gilt dem exemplarischen Vorstoß Bruggers zur Legalisierung der „Rettungsbefragung“ im Ausnahmefall als Ausdruck staatlicher Schutzpflichten, die aus dem staatlichen Gewaltmonopol resultierten. Dabei werden insbesondere die utilitaristischen Grundlagen und Aporien des darin reklamierten rechtsethischen „Konsequenzialismus“ sowie dessen Spannungsverhältnis zu freiheitssichernder Rechtsstaatlichkeit offengelegt. Im Mittelpunkt der Kontroversen um die „Rettungsfolter“ steht die Frage nach dem Stellenwert der Menschenwürde – als grundsätzlich abwägbares „Rechtsgut“ unter anderen, wie etwa auch in einer bekannten Neukommentierung von Art 1 GG im Ansatz reklamiert, oder aber als nicht relativierbares verfassungsrechtliches Fundamentalprinzip, das die Positivität konkreter rechtlicher Regeln notwendig überschreitet.