Werden personenbezogene Gesundheitsdaten verarbeitet, ist die ausdrückliche Einwilligung in diese Datenverarbeitung durch die betroffene Person eine wesentliche Ausnahme vom grundsätzlichen Verbot der Verarbeitung solcher Daten. Der folgende Beitrag befasst sich mit den rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der ausdrücklichen Einwilligung gemäß Art 9 Abs 2 lit a DSGVO.
Deskriptoren: Datenschutz; Gesundheitsdaten; Einwilligung; ELGA.

