Der Begriff der Heilbehandlung ist essentiell für zahlreiche straf- und medizinrechtliche Fragestellungen. Dennoch wird er in der Literatur mit sehr unterschiedlichem Bedeutungsinhalt verwendet. Ebenso verschieden werden die Rechtsfolgen beurteilt, die sich an die Vornahme von Heilbehandlungen knüpfen. Sind in diesem Zusammenhang Harmonisierungen möglich und sinnvoll?

