Einwilligungsdefizite im Kontext von ästhetischen Behandlungen bzw Operationen sowie Piercing und Tätowieren können zivil- (und auch straf-)rechtlich dazu führen, dass eine derartige Tätigkeit als rechtswidriger Eingriff in die körperliche Integrität zu beurteilen ist. Vor diesem Hintergrund gilt es den einschlägigen (gesetzlichen) Regelungen besondere Aufmerksamkeit zukommen zu lassen.

