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Einwilligung bei ästhetischen Behandlungen bzw Operationen sowie Piercen und Tätowieren

Patientenrechte und PatientensicherheitMag. Dr. Werner HauserJMG 2025, 377 Heft 4 v. 23.12.2025

Einwilligungsdefizite im Kontext von ästhetischen Behandlungen bzw Operationen sowie Piercing und Tätowieren können zivil- (und auch straf-)rechtlich dazu führen, dass eine derartige Tätigkeit als rechtswidriger Eingriff in die körperliche Integrität zu beurteilen ist. Vor diesem Hintergrund gilt es den einschlägigen (gesetzlichen) Regelungen besondere Aufmerksamkeit zukommen zu lassen.

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