In der (bio)medizinischen Forschung sind zum Zeitpunkt der Entnahme von Humanproben und den damit verbundenen Datenerhebungen künftige Forschungsoptionen sehr häufig nicht vorhersehbar. Im Hinblick auf den nicht-interventionellen Charakter dieser Maßnahmen können die Anforderungen an die Spezifikation der Einwilligung herabgesetzt werden, sodass eine breitere Zustimmung (Broad Consent) ausreicht, die auch zukünftige Forschungsprojekte einschließt. Der Beitrag widmet sich der Bedeutung des Broad Consent für die medizinische Forschung und stellt die datenschutzrechtlichen und zivilrechtlichen Grundlagen dar.

