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OGH: Unternehmenszugehörige Wertpapiere sind nicht Teil des ehelichen Gebrauchsvermögens, solange sie nicht umgewandelt oder umgewidmet werden

JudikaturAstrid Deixler-HübnerJEV 2024, 100 Heft 2 v. 28.6.2024

Deskriptoren: Aufteilung; eheliches Gebrauchsvermögen; Wertpapiere; begünstigte Wertpapiere.

Normen: § 82 EheG, § 83 EheG, § 84 EheG, § 10 EStG

Von der Aufteilung auszuscheiden sind alle Sachen, die zu einem Unternehmen gehören (§ 82 Abs 1 Z 3 EheG) oder Anteile an einem Unternehmen sind (§ 82 Abs 1 Z 4 EheG).

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