Deskriptoren: Aufteilung; eheliches Gebrauchsvermögen; Wertpapiere; begünstigte Wertpapiere.
Normen: § 82 EheG, § 83 EheG, § 84 EheG, § 10 EStG
Von der Aufteilung auszuscheiden sind alle Sachen, die zu einem Unternehmen gehören (§ 82 Abs 1 Z 3 EheG) oder Anteile an einem Unternehmen sind (§ 82 Abs 1 Z 4 EheG).