§ 725 ABGB
OGH, 06.09.2022, 2 Ob 97/22m
[1] Der 2019 verstorbene Erblasser hinterließ eine letztwillige Verfügung vom 3. 10. 2002, in der er die Erstantragstellerin als seine Lebensgefährtin bezeichnete und zu seiner Alleinerbin einsetzte. Die Zweitbis Neuntantragsteller sind gesetzliche Erben.