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Enterbung umgedeutet in Pflichtteilsminderung; Interpretation der Neuregelung (§ 776 ABGB: fehlender Kontakt)

RechtsprechungErbrechtOR Dr. phil Dr. iur. Helga Sprohar-Heimlich , Mag. Andrea BayerJEV 2022/18JEV 2022, 155 Heft 4 v. 30.12.2022

§ 776 Abs 2 ABGB

OGH, 06.09.2022, 2 Ob 116/22f

[1] Die Beklagte ist die Tochter der 2017 verstorbenen Erblasserin und ihre testamentarische Alleinerbin. Die Klägerin des führenden Verfahrens, das Gegenstand des Revisionsverfahrens ist, ist die Tochter eines vorverstorbenen Sohnes der Erblasserin. In ihrem Testament vom 14. 5. 2008 enterbte die Erblasserin die Klägerin, weil sie sich aufgrund eines Streits zwischen ihrem Schwiegersohn und der Klägerin im Zuge des Ablebens ihres vorverstorbenen Sohnes im März 2008 auch persönlich gekränkt fühlte. Bei der Auseinandersetzung ging es darum, ob der Schwiegersohn der Erblasserin, die ihren Sohn vor seinem Tod noch einmal sehen wollte, auf die Intensivstation vorgelassen werden sollte. Die Erblasserin hielt der Klägerin vor, ihr Verhalten sei nicht in Ordnung und bat sie, nicht böse auf sie zu sein. Die Klägerin erwiderte, die Erblasserin sei eine böse Frau. Aufgrund dieses Vorfalls hatte die Erblasserin bis zu ihrem Tod keinen weiteren Kontakt zur Klägerin.

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