§§ 77 Abs 2, 81 JN
Individuelle Zuständigkeit des Verlassenschaftsgerichts für Erbteilungsklage (§ 77 Abs 2 JN) geht Zuständigkeit für Teilungsklage nach § 81 JN vor
§§ 77 Abs 2, 81 JN
Individuelle Zuständigkeit des Verlassenschaftsgerichts für Erbteilungsklage (§ 77 Abs 2 JN) geht Zuständigkeit für Teilungsklage nach § 81 JN vor