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Fruchtgenussrechte als Mittel der Pflichtteilsdeckung

FachbeitragDr. Stephan VerweijenJEV 2020, 145 Heft 4 v. 5.1.2021

Nach der Erbrechtsnovelle 2015 erscheint die Abdeckung von Pflichtteilsansprüchen durch die Einräumung von Fruchtgenussrechten attraktiver als nach alter Rechtslage. Dennoch sind dabei einige Aspekte zu beachten, die in diesem Beitrag kurz erörtert werden sollen.

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