Die seit 2018 geltenden Sorgfalts- und Meldepflichten der unter das WiEReG fallenden Rechtsträger wurden aufgrund der Umsetzung der 5. EU Geldwäsche-Richtlinie im Rahmen des EU-FinAnpG 2019 erheblich ausgeweitet, was insbesondere familiengeführte in- und ausländische Unternehmensgruppen und Stiftungen/Trusts mit Beteiligungsgesellschaften im Inland vor erhebliche Herausforderungen stellt. Die Kenntnis, das Verständnis und die Compliance mit den neuen Transparenzgebote/n ist für rechtliche und wirtschaftliche Eigentümer aktuell alternativlos, wenn ihre Tochterunternehmen in Österreich diese neuen Rechtspflichten ohne finanzstrafrechtliches Risiko erfüllen sollen.