Nach dem Tod einer Person sind unmittelbar viele Entscheidungen zu treffen. Neben dem Begräbnis und der Erledigung von Tagesgeschäften, stehen häufig auch größere Verfügungen an. So verlangen etwa Unternehmen oder Liegenschaften oftmals dringende Verwaltungsentscheidungen, weshalb die Beantwortung der Frage, auf wen die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse übergehen, schnell und klar beantwortet werden muss. Zu klären ist daher auch, wie weit die Autonomie des Erblassers und der Erben reicht und ob die Verwaltung und Verfügung über Vermögensgegenstände des Nachlasses der behördlichen Kontrolle unterliegen.