Der vorliegende Beitrag beruht auf den Untersuchungen, die der Verfasser in seiner Dissertation1) angestellt hat. Im Vordergrund soll hier vor allem die Rechtsstellung des Besitznachfolgeberechtigten stehen. Es versteht sich von selbst, dass an dieser Stelle so manches (Zusatz-)Argument unerwähnt bleiben werden muss. Auch eine Vielzahl weiterer Fragestellungen, die mit Besitznachfolgerechten unmittelbar im Zusammenhang stehen (wie zB "zeitliches Eigentum", der unabdingbare Schutz des Rechtsverkehrs, exekutions- und insolvenzrechtliche Aspekte usw), müssen außer Betracht bleiben.