Der Oberste Gerichtshof hat zu den nur 14-tägigen Rechtsmittelfristen im Erbrechtsstreit mit seinem Beschluss vom 30.10.2018, 2 Ob 157/18d 1) beim Verfassungsgerichtshof die Normprüfung wegen Gleichheitswidrigkeit verlangt:
Der Oberste Gerichtshof hat zu den nur 14-tägigen Rechtsmittelfristen im Erbrechtsstreit mit seinem Beschluss vom 30.10.2018, 2 Ob 157/18d 1) beim Verfassungsgerichtshof die Normprüfung wegen Gleichheitswidrigkeit verlangt: