2015 erschien in Heft 1 dieser Zeitschrift ein Aufsatz von Markus Tschank mit dem Titel: "Wer pflegt, soll erben!" Die dort geäußerte Forderung nach einem gesetzlichen Pflegevermächtnis nach deutschem Vorbild hat der österreichische Gesetzgeber wahrgenommen und in der Reform des heimischen Erbrechts berücksichtigt. Inwiefern er aber in diesem Zusammenhang ein völlig neues Rechtsinstitut geschaffen hat, soll im folgenden Beitrag beleuchtet werden.