Mit 01.01.2013 trat die Grundbuchsgebührennovelle in Kraft, die Änderungen der Bemessungsgrundlage der Grundbuchseintragungsgebühr mit sich bringt. Zudem wurde Ende November 2012 die Bemessung der Grunderwerbsteuer vom Einheitswert als verfassungswidrig aufgehoben.
I. Ausgangssituation
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